Wachperson anlegen
Sie erfassen Stammdaten, Bewacher-ID und die für Ihre interne Prüfung relevanten Nachweise. Dokumente werden der jeweiligen Person zugeordnet.
Für Bewachungsunternehmen
Wachakte führt keine behördlichen Prüfungen durch, beantragt keine Bewacher-ID und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die Software bündelt Qualifikation, Registerstatus und Unterweisungen je Wachperson, damit Ihre Disposition vor dem Einsatz nachvollziehbar prüfen kann.

Der tägliche Engpass
Aushilfen, Objektwechsel und kurzfristige Einsätze machen aus einzelnen Personalakten schnell ein Risiko. Fehlt ein Nachweis oder ist sein Stand unklar, darf die Disposition nicht raten.
Neue Wachpersonen kommen hinzu, Aushilfen werden kurzfristig angefragt und Personal wechselt zwischen Objekten. Papierakten und einzelne Tabellen bilden diese Bewegung oft nicht zuverlässig ab.
IHK-Bescheinigung, Bewacher-ID, Unterweisungsprotokoll und Ausweisablage liegen häufig in verschiedenen Ordnern. Vor einem Einsatz entsteht dadurch eine unnötige Suche.
Eine vorhandene Datei sagt nicht immer, ob die Person für den vorgesehenen Einsatz intern freigegeben wurde. Besonders bei Veranstaltungen braucht die Disposition eine eindeutige Entscheidung.
Öffentliche und gewerbliche Auftraggeber erwarten belastbare Dokumentation. Nachforderungen binden Zeit und legen offen, wenn Unterlagen nicht geordnet sind.
Die Arbeitsweise
Wachakte ordnet die Angaben, die Ihre Disposition für Wachpersonen benötigt, an einem Ort. Das System macht fehlende oder intern noch nicht freigegebene Informationen sichtbar, es entscheidet jedoch nicht über die rechtliche Zulässigkeit eines Einsatzes.
Sie erfassen Stammdaten, Bewacher-ID und die für Ihre interne Prüfung relevanten Nachweise. Dokumente werden der jeweiligen Person zugeordnet.
Sie hinterlegen etwa Unterrichtung, Sachkundeprüfung und Unterweisungen mit ihrem jeweiligen Status. So bleibt sichtbar, was vorliegt und was noch geklärt werden muss.
Die Disposition prüft den hinterlegten Aktenstand vor der Zuordnung. Interne Freigaben und Hinweise lassen sich zur Person festhalten.
Für den Aktenalltag
Wachakte ist auf die wiederkehrenden Nachweisfragen im Bewachungsgewerbe zugeschnitten. Sie ersetzt keine Behördenportale, sondern schafft eine arbeitsfähige interne Akte.
Für jede Wachperson entsteht eine zentrale Akte mit den Angaben, die Ihre Disposition benötigt.
Die Bewacher-ID kann an der Person hinterlegt werden, damit der Registerbezug nicht in E-Mails verschwindet.
Unterrichtung und Sachkundeprüfung lassen sich mit Dokumenten und Vermerken zur Prüfung erfassen.
Arbeits- und objektspezifische Unterweisungen werden je Wachperson dokumentiert.
Dateien bleiben bei der passenden Person statt in allgemeinen Ablagen ohne Zusammenhang.
Sie kennzeichnen intern, ob ein Nachweis geprüft, offen oder klärungsbedürftig ist.
Notizen helfen der Disposition, Besonderheiten vor einer Besetzung zu erkennen.
Wachpersonen und ihre hinterlegten Angaben sind für berechtigte Mitarbeitende auffindbar.
Für Disposition und Leitung
Wachakte schafft keinen rechtlichen Freifahrtschein. Sie hilft dabei, die Informationen für Ihre eigene Entscheidung geordnet und rechtzeitig vorzulegen.
Die Disposition sieht die hinterlegten Nachweise bei der einzelnen Wachperson. Damit beginnt die Prüfung nicht erst mit einer Ordnersuche.
Auch kurzfristig eingesetzte Personen erhalten eine nachvollziehbare Akte. So bleibt erkennbar, welche Unterlagen noch fehlen oder geprüft werden müssen.
Bei internen Kontrollen oder Nachfragen eines Auftraggebers sind zugeordnete Unterlagen leichter zusammenzustellen. Die Prüfung der inhaltlichen Anforderungen bleibt Ihre Aufgabe.
Wachakte dokumentiert Ihren internen Bearbeitungsstand. Behördliche Entscheidungen, Registereintragungen und IHK-Prüfungen erfolgen weiterhin außerhalb der Software.
Rechtlicher Rahmen
Wachakte richtet sich an konkreten Pflichten aus, nicht an pauschalen Compliance-Versprechen. Die folgenden Anforderungen sollten Unternehmen anhand der genannten Quellen und ihres Einzelfalls prüfen.
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis setzt unter anderem die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden voraus.
Grundlage: § 34a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)Für die Beschäftigung von Wachpersonen verlangt das Gesetz je nach Tätigkeit eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer. Bestimmte Tätigkeiten dürfen nur von Personen mit Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Grundlage: § 34a Absatz 1a Gewerbeordnung (GewO); § 9 Bewachungsverordnung (BewachV)Gewerbetreibende müssen die für das Bewacherregister erforderlichen Daten zu Wachpersonen übermitteln. Änderungen der gespeicherten Daten sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Grundlage: § 11b Gewerbeordnung (GewO)
Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor der Fachbeiträge von Wachakte.
Pilotpreise
Wachakte kostet 1,50 Euro pro aktiver Wachperson und Monat, mindestens 39 Euro im Monat. In der Pilotphase erhalten Erstanwender Zugang und können Rückmeldungen zur Arbeitsweise einbringen.
Für kleinere Teams oder den Einstieg mit einer überschaubaren Zahl aktiver Wachpersonen.
39 Europro Monat
Der Mindestpreis gilt unabhängig von einer geringeren Personenzahl.
Für Unternehmen mit regelmäßigem Wechsel bei Wachpersonen und Aushilfen.
90 Europro Monat bei 60 Aktiven
Beispielrechnung für 60 aktive Wachpersonen.
Für Sicherheitsunternehmen mit vielen Objektteams und bis zu 200 aktiven Wachpersonen.
300 Europro Monat bei 200 Aktiven
Beispielrechnung für 200 aktive Wachpersonen.
Alle Preise verstehen sich monatlich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Abgerechnet wird nach den im jeweiligen Monat aktiven Wachpersonen.
Fragen aus der Praxis
Hier finden Sie Antworten für Sicherheitsunternehmen, die ihre Wachpersonenakten geordnet führen wollen.
Nein. Die Bewacher-ID und die Eintragung im Bewacherregister werden über die vorgesehenen behördlichen Verfahren bearbeitet. Wachakte bietet eine Stelle, um die ID und Ihren internen Bearbeitungsstand zur Person zu dokumentieren.
Nein. Die Zuverlässigkeitsprüfung ist eine behördliche Aufgabe. Wachakte kann keine behördliche Auskunft ersetzen und trifft keine Aussage darüber, ob eine Person zuverlässig ist.
Nein. Die Sachkundeprüfung wird bei einer Industrie- und Handelskammer abgelegt. Wachakte dient dazu, den vorhandenen Nachweis in Ihrer Personalakte zu hinterlegen und intern zu prüfen.
Ja. Gerade bei wechselnden Kräften kann eine einheitliche Akte helfen, Unterlagen nicht nur in einzelnen E-Mail-Postfächern zu verwalten. Vor dem Einsatz müssen Sie trotzdem selbst prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein. Für bestimmte Tätigkeiten verlangt § 34a GewO eine Sachkundeprüfung. Welche Voraussetzung für den konkreten Einsatz gilt, muss Ihr Unternehmen anhand der Tätigkeit und der Rechtslage prüfen.
Nein. Software kann Unterlagen und interne Abläufe dokumentieren, aber keine Rechtssicherheit bescheinigen. Die Verantwortung für Beschäftigung, Einsatzplanung und Dokumentation bleibt beim Bewachungsunternehmen.
Der Pilot richtet sich an deutsche Sicherheits- und Bewachungsunternehmen mit etwa zehn bis zweihundert Mitarbeitenden. Besonders passend ist Wachakte für Teams mit Objekt- und Veranstaltungsschutz sowie häufig wechselnden Wachpersonen.
Wachakte Magazin
Das Magazin erklärt häufige Fragen rund um Sachkunde, Unterrichtung, Bewacherregister und die Dokumentation im Sicherheitsdienst.
Ein Sicherheitsunternehmen plant einen Veranstaltungsauftrag mit kurzfristig verfügbaren Aushilfen. Der Fall zeigt Schritt für Schritt, wie Nachweise, Status und Ersatzbesetzung in einer nachvollziehbaren Rechnung zusammenlaufen.
Der Beitrag beschreibt die Dokumente, die eine belastbare Wachpersonenakte braucht, und die Angaben, die darin nicht fehlen dürfen. Er trennt gesetzliche Aufbewahrungspflichten von betrieblichen Dokumentationsentscheidungen.
Der Beitrag vergleicht drei Wege, um Qualifikationen, Registerstatus und Unterweisungen zu steuern. Die Kriterien richten sich an Betriebe mit wechselnden Einsatzorten, Aushilfen und vielen kurzfristigen Dispositionen.
Pilotphase
Sie möchten sehen, wie Wachakte zu Ihrer Disposition und Ihren Personalakten passt? Fragen Sie eine Vorführung, einen frühen Zugang oder ein Angebot an.
Nennen Sie Ihre Unternehmensgröße und den Anlass Ihrer Anfrage. Besonders hilfreich ist, wenn Sie kurz beschreiben, wie Sie Nachweise von Wachpersonen heute verwalten.